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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten
der action press gmbh & co. kg
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| 1. Anwendungsbereich |
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Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechte
an
Bildmaterial durch die action press gmbh & co. kg ("action
press") erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
(AGB). Diese
AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen action
press und
dem Kunden. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung,
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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| 2. Leistungen |
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action press stellt dem Kunden gegen Zahlung von Service-
bzw. Download-
gebühren Bilder bzw. Bildmaterial in körperlicher Form (z.
B.Fotoabzüge,
Diapositive) und in digitaler Form (digitale Bilddatensätze)
online und/oder
offline zur Verfügung und räumt ihm gegen ein gesondertes
Nutzungshonorar
jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten
Bild-
materials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
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| 3. Auswahlsendung |
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action press stellt dem
Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Liefer-
schein einzeln aufgeführte körperliche Bildmaterial (Auswahlsendung)
aus
ihrem Archiv zur ausschließlich internen Sichtung und vorbehaltlich
einer
gesonderten Vereinbarung nicht exklusiv gegen Zahlung der anfallenden
Servicegebühren und Versandkosten vorübergehend leihweise für
die ver-
einbarte Überlassungsdauer zur Verfügung. Der Kunde erwirbt
durch die
Zusendung keine Nutzungsrechte.
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| 4. Nutzung der action press-Bilddatenbank |
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| a) |
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Die Bilddatenbank von action press ist über ISDN oder über
das Internet zu-
gänglich. Der Zugang zu der Bilddatenbank wird dem Kunden
gegen Zahlung
einer monatlichen Kostenpauschale oder einer pauschalen Gebühr
je Down-
load ("Downloadgebühr") sowie einer einmaligen Einrichtungskostenpauscha-
le gewährt. Der Kunde erwirbt durch den Download kein Recht
zur Nutzung an dem digitalen Bildmaterial in der Datenbank.
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| b) |
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Für die Freischaltung des Zuganges zu der action press-Bilddatenbank
bedarf
es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der Registrierung.
action
press nimmt den Registrierungsantrag des Kunden durch die
Übermittlung
einer User-ID und eines Passwortes ("Zugangsdaten") an, behält
sich jedoch
vor, im Einzelfall Registrierungsanträge abzulehnen.
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| c) |
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Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu
halten und nicht
an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde eine
missbräuchliche
Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen unberechtigten
Dritten zu
vertreten, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens
ver-
pflichtet. Der Kunde hat action press unverzüglich zu informieren,
wenn der
Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der
Zugangsdaten
erlangt hat.
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| d) |
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action press ist berechtigt,
jederzeit technische Änderungen oder Wartungs-
arbeiten vorzunehmen, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit
der
Bilddatenbank führen können. action press wird sich bemühen,
diese Ausfall-
zeiten gering zu halten. Ein Anspruch des Kunden auf eine ständige
Erreich-
barkeit der Bilddatenbank besteht nicht.
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| e) |
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action press behält sich
im Falle von Vertragsverletzungen vorbehaltlich
weiterer Ansprüche das Recht vor, den Datenbank-Zugang des Kunden
zu sperren. Für den Zeitraum der Sperrung ist der Kunde nicht
verpflich-
tet, Kosten für den Zugang zur Datenbank zu entrichten.
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| 5. Nutzung des Bildmaterials |
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| a) |
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action press verfügt über
die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberech-
tigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße
Nutzung des
Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die
Persönlich-
keitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften
wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegen-
ständen wie z. B. Kunstwerken, Gemälden sowie Rechte an geschützten
Kennzeichen wie z. B. Marken.
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| b) |
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Der Kunde hat action press vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial
er in
welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse
des Online-
Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem
Umfang
(Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-)Art nutzen möchte.
Sind diese
Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die
tatsächliche
Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden,
ist eine
Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung
nicht
erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden
Schadens
verpflichtet und hält action press insoweit von Ansprüchen
Dritter frei.
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| c) |
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action press räumt dem
Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein
einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht
zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des vereinbarten
Zwecks/ Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als
Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf
der
vorherigen Einwilligung von action press. Weitergehende Nutzungen,
wie z. B. für das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen
oder
sonstige Weiterungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts
bedürfen erneut der Einwilligung von action press.
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| d) |
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Exklusivrechte und Sperrfristen
müssen gesondert mit action press
vereinbart werden. Bildmaterial mit den Vermerken "Sonderkonditionen"
und/oder "Honorarabsprache" darf nur nach vorheriger schriftlicher
Frei-
gabe durch action press genutzt werden. Wird das Bildmaterial
ohne
schriftlicher Freigabe mit action press genutzt, hält der Kunde
action press
insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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| e) |
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Das Duplizieren, Digitalisieren
und Archivieren des Bildmaterials sowie
dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Maß
der
Bildbearbeitung hinaus (wie z. B. Fotocomposing oder Fotomontage),
unabhängig von den hierzu verwendeten technischen Hilfsmitteln,
sowie
dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, ungeachtet
des
Übermittlungsweges, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten
an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne
ausdrückliche
schriftliche Einwilligung von action press nicht zulässig. "Dritte"
in diesem
Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie
Tochterunternehmen.
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| f) |
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action press ist berechtigt,
dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu
untersagen, wenn der Kunde gegen die Regelungen dieser AGB verstößt.
Bereits entstandene Honoraransprüche von action press bleiben
unberührt.
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| g) |
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Jede Rechtseinräumung
erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der
Zahlung der vereinbarten Vergütung.
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| 6. Aufbewahrung, Rückgabe, Speicherung und Löschung des Bildmaterials |
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| a) |
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Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm überlassene körperliche Bildmaterial vor
Beschädigung oder Verlust zu bewahren. Das von action press
gelieferte
Bildmaterial ist stets mit action press-Bildnummern und Bildquellennachweis
versehen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass
diese Informatio-
nen immer mit dem körperlichen Bildmaterial verbunden bleiben.
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| b) |
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Körperliches Bildmaterial,
an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erworben
hat, ist innerhalb des im Lieferschein angegebenen Zeitraumes
und
körperliches Bildmaterial, für das der Kunde die Absicht des
Nutzungsrechts-
erwerbs bekundet oder Nutzungsrechte erworben hat, innerhalb
von dreißig
(30) Tagen ab Datum des Lieferscheines vollständig, unbeschädigt
und
ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und Gefahr des Kunden an action
press
zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung umfasst auch mit dem
Bildmaterial überlassene Texte, Original-Diarahmen etc. pp.
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| c) |
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Kosten und Gefahr vollständiger
und ordnungsgemäßer Rücksendung und
Verpackung trägt der Kunde, auch wenn das körperliche Bildmaterial
vom
Besteller an Dritte weitergegeben oder auf Wunsch des Kunden
von action
press an einen Dritten gesandt worden ist.
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| d) |
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Das digitale Bildmaterial
darf ab dem Download für den Zeitraum der
aktuellen Produktion gespeichert werden. Nach Ablauf dieses
Zeitraumes sind
das digitale Bildmaterial sowie alle Kopien aus allen Speichermedien
des
Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungs-
stücke zu vernichten. Eine Archivierung ist nicht gestattet.
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| e) |
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Von der Löschungs- und/oder
Vernichtungsverpflichtung sind die Vervielfälti-
gungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte
Veröffentlichung
dokumentieren.
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| 7. Nutzungshonorar |
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| a) |
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Jede Nutzung des Bildmaterials
ist honorarpflichtig, z. B. auch als Vorlage für
Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen
und die
Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür verwendeten
technischen Mittel Bestandteil eines neuen Werkes werden.
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| b) |
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Das Honorar ist vor der
tatsächlichen Nutzung mit action press zu
vereinbaren. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen,
gelten die
jeweils geltenden Honorarsätze von action press als vereinbart.
Macht der
Kunde keine genauen Angaben zur Nutzung, kann action press ein
Pauschalhonorar berechnen.
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| c) |
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Das vereinbarte Honorar
ist vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung jeweils
für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks
für den
vereinbarten Umfang und Sprachraum zu entrichten. Jede weitere
und/oder
wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig.
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| d) |
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Wird ein mit dem Bildmaterial
von action press bebildertes Objekt in einem
weiteren Medium abgebildet (z. B. Buchumschlag, Plakat, Internetseite
etc.)
und ist das Motiv erkennbar, hat der Kunde ein erneutes Nutzungshonorar
an
action press zu entrichten.
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| e) |
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Das Honorar ist für die
Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten.
actionpress ist berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen,
auch
wenn die beabsichtigte Nutzung nur teilweise erfolgt oder ganz
unterbleibt.
Ein bereits entrichtetes Honorar für eine unterbliebene Nutzung
kann nicht
erstattet werden.
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| f) |
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Die Nutzungshonorare werden
nach Absprache entweder von action press in
Rechnung gestellt oder über Belegexemplare per Honoraranweisung
von dem
Kunden abgerechnet (Anstrichhonorar).
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| 8. Service- und Downloadgebühren |
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| a) |
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Für die Bearbeitung von
Bildbestellungen, Anfertigung von Abzügen oder
Scans und die Zusammenstellung von Auswahlsendungen berechnet
action
press dem Kunden Servicegebühren. Kommt der Kunde seiner Mitteilungs-
pflicht nach Ziffer 5. b) oder seiner Pflicht nach Ziffer 10.
b) nicht nach, ist
action press berechtigt, für die Recherche ebenfalls Servicegebühren
zu
berechnen. Für den Download eines digitalen Datensatzes berechnet
action
press gesondert jeweils Downloadgebühren. Ggf. anfallende Kosten
für Tele-
kommunikation, Porto, Kuriere etc. werden gesondert in Rechnung
gestellt.
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| b) |
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Mit der Zahlung der Service-
und/oder Downloadgebühren erwirbt der Kunde
weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.
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| c) |
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action press ist berechtigt,
Downloadgebühren, Service-, Material- oder
Transportkosten jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über
Kostenänderungen vorab informiert.
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| d) |
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action press ist berechtigt,
dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende
Abgaben an die Künstlersozialversicherung für die jeweiligen
Fotografen
weiterzuberechnen.
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| 9. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht |
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| a) |
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Alle Nutzungshonorare
und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten,
Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne
Mehrwertsteuer. Rechnungen von action press sind sofort ohne
Abzug
zur Zahlung fällig.
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| b) |
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Honorarzahlungen müssen
immer unter Angabe der Kundennummer, der
action press-Bildnummer der Fotos und ggf. dem Namen des Fotografen
geleistet werden. Außerdem hat der Kunde anzugeben, welches
Foto in
welcher Publikation an welcher Stelle genutzt wurde.
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| c) |
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Eine Aufrechnung oder
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
möglich.
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| 10. Agentur- und Urhebervermerk, Belegexemplare |
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| a) |
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Der Kunde ist verpflichtet,
einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen.
Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich
die
Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen. Sammelbild-
nachweise sind nur ausreichend, wenn sich die Zuordnung zu den
veröffent-
lichten Fotografien eindeutig vornehmen lässt. action press
hat das Recht,
auf einer Veröffentlichung ohne Agentur- und Urhebervermerk
zu bestehen.
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| b) |
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Von jeder Veröffentlichung
des Bildmaterials hat der Kunde action press
unverzüglich unaufgefordert kostenlos zwei vollständige Belegexemplare
der Print-Publikation oder einen Ausdruck bzw. Screenshot der
betreffenden
Internetseite mit der Angabe der action press-Bildnummer des
veröffent-
lichten Bildmaterials zu übersenden.
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| 11. Mängelrüge und Gewährleistung |
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Offene Mängel sind action
press unverzüglich ab Zugang, verborgene Mängel
unverzüglich ab Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden
werden im Falle
der fristgemäßen und berechtigten Mängelrüge technisch einwandfreie
Datensätze nachgeliefert, ohne dass weitere Downloadgebühren
anfallen.
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| 12. Haftung |
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| a) |
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Die Nutzung des action
press-Bildmaterials entbindet den Kunden nicht von
seiner journalistischen Sorgfaltspflicht. Entstellungen und
Verfälschungen in
Bild, Grafik und/oder Text sowie Nutzungen, die zur Ehrverletzung
oder der
Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen
oder
zur Verletzung geschützter Kennzeichen oder sonstiger Rechte
Dritter führen,
sind unzulässig. Der Kunde hält action press insoweit von allen
Ansprüchen
Dritter frei.
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| b) |
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action press haftet für
leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die
persönliche
Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
oder
Erfüllungsgehilfen von action press.
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| 13. Vertragsstrafe und pauschalierter Schadenersatz |
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| a) |
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Bei unberechtigter oder
vertragswidriger Nutzung, Entstellung oder
Weitergabe bzw. Weiterübermittlung des Bildmaterials, unberechtigter
Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie
bei
unberechtigter Herstellung von Kopien in digitaler oder analoger
Form
(z. B. Diaduplizierung, Reproduktion) sowie Weitergabe bzw.
-übermittlung
an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatz-
ansprüchen je Foto eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen
des
vereinbarten oder - sofern kein Honorar vereinbart wurde - des
bei
action press üblichen Nutzungshonorars fällig.
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| b) |
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Wird das Bildmaterial
entgegen Ziffer 6. b) nicht fristgemäß zurückgegeben,
ist action press berechtigt, zusätzlich Blockierungsgebühren
je Kalendertag
und je Foto in Höhe von € 2,00 vom Kunden zu verlangen. Es bleibt
dem
Kunden unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
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| c) |
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Unterbleibt der Agentur-
und Urhebervermerk, hat action press Anspruch auf
einen Zuschlag von jeweils 100 % auf das jeweilige Nutzungshonorar.
Der
Kunde hat action press insoweit von allen Ansprüchen Dritter
freizuhalten.
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| d) |
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Für beschädigtes oder
verloren gegangenes Bildmaterial ist action press
berechtigt, je Bild pauschalierten Schadensersatz in der nachfolgenden
Höhe
zu verlangen:
| a) |
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Verlust/Zerstörung nicht reproduzierbare
Farbdias (Originale), S/W- oder Color-Dias
oder –Prints:
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EURO 500,00 |
| b) |
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Verlust/Zerstörung von Farbdias (Duplikate)
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EURO 130,00 |
Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen geringeren bzw.
höheren
Schaden nachzuweisen. Wird als verloren gemeldetes und als Verlust
berechnetes Bildmaterial innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung
unbe-
schädigt zurückgegeben, verrechnet action press den Schadenersatz-
betrag mit den ihr für den betreffenden Zeitraum zustehenden
Blockierungsgebühren.
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| e) |
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Weder mit der Zahlung
von pauschaliertem Schadensersatz noch einer
Vertragsstrafe erwirbt der Kunde ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.
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| 14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl |
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| a) |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Hamburg. Abweichend kann action press
Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
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| b) |
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Es gilt ergänzend das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei
Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische
Kunden.
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| c) |
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Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so sollen diese durch eine Regelung ersetzt
werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe
kommt.
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